Die Wahl der Bestattung wird bestimmt durch persönliche Überzeugungen, religiöse Motive und Lebenseinstellungen. Auch die finanziellen Umstände spielen hierbei eine Rolle. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Form der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtige die Form der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
--Erdbestattung
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Diese Form der Bestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
--Feuerbestattung
Auch für die Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Der Sarg wird nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt. Eine besondere Vereinbarung für diese Form der Bestattung ist notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
--Seebestattung
Bei der Seebstattung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone auf dem offenen Meer beigesetzt. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen und erhalten eine Seekarte mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes.
--Alternative Bestattungsformen und -plätze
die dem Leben und Charakter des Verstorbenen entsprechen, sind realisierbar:
- Waldbestattung
- Andere Naturbestattung, z. B. Bach, Berg, Wiese (nur außerhalb Deutschlands möglich)
- Diamantbestattung
- Kolumbarium