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Das Wahlgrab ist ein Doppel- oder Familiengrab, welches Sie je nach Friedhofssatzung in Lage und Größe frei wählen können. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Das Nutzungsrecht an diesem Wahlgrab ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, in der Regel beträgt die gesetzliche Ruhefrist auf Friedhöfen 30 Jahre. Bei mehrstelligen Grabstätten ist, im Falle einer weiteren Bestattung, oft eine Nachzahlung der Nutzungsgebühr für alle Grabstellen erforderlich.
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