Wellborg-Bestattungen
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Wahlgrab (Familiengrab)
Das Institu
Das Wahlgrab ist ein Doppel- oder Familiengrab, welches Sie je nach Friedhofssatzung in Lage und Größe frei wählen können. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Das Nutzungsrecht an diesem Wahlgrab ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, in der Regel beträgt die gesetzliche Ruhefrist auf Friedhöfen 30 Jahre. Bei mehrstelligen Grabstätten ist, im Falle einer weiteren Bestattung, oft eine Nachzahlung der Nutzungsgebühr für alle Grabstellen erforderlich.
Die Leistungen
Der Trauerfall
Die Ruhestätten
Galerie / links
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Reihengrab (Familiengrab)
Impressum
Dieses Grab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl und eine Nutzungsverlängerung sind nicht möglich. Hier darf nur eine Person beigesetzt werden. Die Kosten für dieses Grab sind oft günstiger als bei einem Wahlgrab.
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